Presseinformation
 

Peter Schneider:
Tafeln gewinnen zunehmend an Bedeutung

Biberach, den 09.08.2009
041/2009

Der DRK-Kreisvorsitzende Peter Schneider, MdL, informierte sich bei einem Treffen der Tafel-Mitarbeiter über die Entwicklung der drei DRK-Tafelläden in Biberach, Riedlingen und Bad Buchau. Ein weiterer Tafelladen wird in Bad Schussenried eröffnet.

An drei Standorten engagiert sich das DRK im Landkreis Biberach mit einem Tafelladen. Nachdem 2004 mit großem Erfolg die Tafel in Biberach eröffnet wurde, folgten 2007 Riedlingen und 2008 Bad Buchau. Am 11. August wird nun in Bad Schussenried ein weiterer Tafelladen eröffnet. „Zusammen mit Bürgermeister Georg Beetz haben wir die Formalitäten und Rahmenbedingungen geklärt.“ sagt Peter Schneider. Eine gut durchdachte Infrastruktur und Zusammenarbeit zwischen den Tafeln muss es geben, dass auch der Laden in Bad Buchau überleben kann. Die Mitarbeiter befürchteten zunächst einen Wegfall vieler Lieferanten und auch von Kunden. „Das Problem wurde von uns erkannt – jetzt gilt es zu handeln und die beiden Projekte auf ein solides, wirtschaftlich zukunftsfähiges Fundament zu bauen.“ so der DRK-Vorsitzende Peter Schneider weiter.

Ziel des DRK ist es, ein ausgewogenes Netz an Tafelläden im Landkreis Biberach zu haben. Allerdings kommt es schon jetzt immer wieder zu Versorgungsengpässe, weil Lieferanten keine Waren mehr spenden dürfen bzw. können. Die Zahl der Bedürftigen steigt hingegen stetig an. Peter Schneider: „Wir rechnen in den nächsten Jahren mit einer weiteren Zunahme von Bedürftigen die unsere Kunden werden.“

Das Prinzip der Tafeln ist simpel. Lebensmittel, welche kurz vor dem Verfall stehen, aber in einwandfreiem Zustand sind, werden an die Tafeln gespendet. Diese verkaufen die Lebensmittel dann verbilligt an bedürftige Personen weiter. Somit schlagen die Tafeln eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel. Nachdem die Waren nicht kostenlos weitergegeben werden, wird das Selbstwertgefühl der Kunden gestärkt und ein bedachter Umgang mit den begrenzten finanziellen Mitteln gefördert. Das DRK beabsichtigt keinen Gewinn zu erwirtschaften, lediglich die laufenden Kosten sollen gedeckt sein.

Einkaufsberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung oder unterstützenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Für den Einkauf ist eine Berechtigungskarte erforderlich, welche beim Kreissozialamt, der Caritas oder der Diakonie beantragt werden kann.

Text: Benjamin Hopp