§1 und 2 der Satzung des DRK-Kreisverbandes Bochum e.V.
Ihr persönliches Exemplar der vollständigen Satzung können Sie
hier online abrufen.
Satzung des DRK-Kreisverbandes Bochum e.V.
§ 1 Name, Kennzeichen, Bereich
- Der Verein führt als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Westfalen-Lippe e.V., den Namen „Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bochum e.V“.
- Er hat seinen Sitz in Bochum und ist in das Vereinsregister eingetragen.
- Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte und geschützte rote Kreuz auf weißem Grund.
- Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Bochum außer dem Ortsteil Wattenscheid.
- Die Satzung des Kreisverbandes sowie die aufgrund der Satzung erlassenen einheitlichen Vorschriften dürfen der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes und der Satzung des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. nicht entgegenstehen. Die Satzungsbestimmungen der übergeordneten Verbände gehen denen des nachgeordneten Verbandes vor.
§ 2 Selbstverständnis und Aufgaben
- Der Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für ihn und seine Ortsvereine und deren Mitglieder verbindlich.
- Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt der Kreisverband Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuzabkommen und ihren Zusatzprotokollen sowie den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. Er achtet in seinem Zuständigkeitsbereich auf deren Durchführung und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
- Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
- Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.
- Der Kreisverband nimmt in dem vom Landesverband als einem anerkannten Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege vorgegebenen Rahmen die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen. Er wirkt darauf hin, soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie die individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen zu verbessern.
- Der Kreisverband verwirklicht die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke (§ 22) aufgrund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten (§ 23) insbesondere durch:
6.1
6.1.1 Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
6.1.2 Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte
6.1.3 Suchdienst, Tätigkeit des Amtlichen Auskunftsbüros nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
6.1.4 Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
6.2
6.2.1 Krankenpflege
6.2.2 Krankentransport und Rettungsdienst
6.2.3 Blutspendedienst
6.2.4 Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe
6.2.5 Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
6.2.6 Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz
6.3
6.3.1 Sozialarbeit, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke und Behinderte
6.3.2 Gesundheitsförderung
6.3.3 Jugendhilfe
6.4
6.4.1 Unterhaltung sozialer Einrichtungen und Ausbildungsstätten
6.4.2 Unterhaltung von Tageseinrichtungen für Kinder
6.5 Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte
6.6 Mittelbeschaffung einschl. Sammlung von Wertstoffen zur direkten Verwendung für gemeinnützige Zwecke
6.7 Werbung für die Aufgaben des Roten Kreuzes in der Bevölkerung